BAG-Evaluation zum Thema «Medikamente im Off-Label-Use» - 2020 - News - Aktuell - Kinderkrebsschweiz
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BAG-Evaluation zum Thema «Medikamente im Off-Label-Use»

Für die Vergütung von Arzneimitteln über die obligatorische Krankenpflegeversicherung müssen Arzneimittel zugelassen sein, ärztlich verordnet werden und sich auf der Spezialitätenliste befinden. In Einzelfällen gibt es aber mit den Artikeln 71a–71d KVV eine Ausnahmeregelung: Mittels Kostengutsprachen kann unter bestimmten Bedingungen die Vergütung über die Krankenkassen erfolgen. Weil die meisten Medikamente, die für krebskranke Kinder verwendet werden, eigentlich nur für Erwachsene zugelassen sind, erfolgt deren Kostenübernahme grösstenteils über diese Ausnahmeregelung. In diesem Zusammenhang berichten Kinderonkologen und Eltern über langwierige und zähe Kostenübernahmeprozesse bis hin zur Verweigerung der Kostenübernahme in einzelnen Fällen. Das BAG hat die Bestimmungen zur Vergütung dieser Medikamente im sogenannten Off-Label-Use grundsätzlich einer erneuten Evaluation unterzogen. Kinderkrebs Schweiz hat einen permanenten Sitz in der Begleitgruppe der Evaluation erhalten und konnte mit dem Kinderonkologen Pierluigi Brazzola die spezifischen Interessen der Kinderonkologie somit vertreten. Folgende Erkenntnisse wurden im Rahmen der nun abgeschlossenen Evaluation gewonnen:

Fazit: Auch wenn die Ausnahmeregelung grundsätzlich begrüsst wird, besteht dringender Optimierungsbedarf. Insbesondere im Hinblick auf den hohen administrativen Aufwand bei den Gesuchen sowie der Ungleichbehandlung der Versicherten aufgrund substanzieller Unterschiede in den Bewilligungsquoten der einzelnen Versicherer.

Empfehlungen: Um die Situation in Zukunft zu verbessern, wurden verschiedene Empfehlungen im Rahmen der Evaluation erarbeitet. Dazu gehört unter anderem die Schaffung einer zentralen digitalen Plattform zur vereinfachten und effizientere Bearbeitung der zukünftigen Gesuche, eine erhöhte Transparenz bei ablehnenden Entscheiden seitens der Versicherer sowie die Beurteilung des Nutzens durch ein unabhängiges Expertengremium bei komplexen Fällen.